Turnsaal der Volksschule

Um für alle Turnsaalbenutzer einen einwandfreien Betrieb zu ermöglichen wurde eine Turnsaalordnung festgesetzt.

Für die außerschulische Benützung des Turnsaales durch örtliche Vereine und Gruppierungen ist eine Anmeldung am Marktgemeindeamt erforderlich.

Wir ersuchen um Ihr Verständnis und bitten um Einhaltung untenstehender Turnsaalordnung!

 


 


Turnsaalordnung


TURNSAALORDNUNG

Der Turnsaal steht erstrangig dem Turnunterricht der Volksschule zur Verfügung.
  
Für die außerschulische Benützung des Turnsaales durch örtliche Vereine und Gruppierungen ist die Anmeldung am Marktgemeindeamt erforderlich.
  
Die Einteilung der Turnsaalbenützung erfolgt durch die Marktgemeinde im Einvernehmen mit dem Bürgermeister. Die vereinbarten Benützungszeiten sind genau einzuhalten.

Der Schlüssel für die Turnsaalbenützung ist am Marktgemeindeamt erhältlich. Ein eventueller Verlust des Schlüssels ist sofort am Marktgemeindeamt zu melden, und die dadurch entstehenden Kosten sind von den Verantwortlichen zu tragen.

Das Schulgebäude ist ausschließlich über den Vereinseingang zu betreten. Das Betreten der übrigen Räume der Volksschule ist untersagt.  

Die Benützung des Turnsaals und der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Den Weisungen des Schulwartes, des Schulleiters bzw. der Marktgemeinde ist Folge zu leisten.
  
Der Turnsaal darf nur mit geeigneten Hallenschuhen – helle, abriebfeste Sohle – betreten werden. Keinesfalls dürfen Sportschuhe getragen werden, die auf dem Weg zum Turnsaal oder sonst im Freien benützt wurden.
  
Das Spielen von Fußball im Turnsaal ist nur unter Verwendung von Hallenfußbällen und mit strenger Rücksicht auf den Schutz der Saaleinrichtung erlaubt. Insbesondere ist auf die Deckenbeleuchtung und Lautsprecher Rücksicht zu nehmen.
 
Die Musik darf nur nach entsprechender Einschulung und ausdrücklicher Erlaubnis der Marktgemeinde benutzt werden. Nach Benutzung ist diese wieder auszuschalten.
  
Alle benützten Turngeräte sind nach Gebrauch wieder an ihren dafür vorgesehenen Platz zurückzustellen.

Nicht fahrbare Turngeräte müssen, um Beschädigungen des Bodens zu vermeiden, getragen werden (kein Ziehen und Schieben).

Nach Beendigung der Trainingseinheiten sind die Fenster zu schließen, das Wasser abzudrehen und die Zugangstüre zu versperren.  

Im WC und zwischen den Kästen ist das Licht manuell auszuschalten.  

Der Fluchtweg im Geräteraum ist freizuhalten. Weiters ist der Aufenthalt von Kindern im Geräteraum untersagt.  

Der Turnsaal und die Dusch- und Umkleideräume sind sauber zu hinterlassen. Die Reinigung des Turnsaales und der Nebenräume nach den Benützungseinheiten übernimmt das Reinigungspersonal der Marktgemeinde. Die Beseitigung von groben Verschmutzungen wird dem jeweiligen Verein in Rechnung gestellt.  

Der Konsum von Getränken und Lebensmitteln ist im Turnsaal- und Garderobenbereich ausnahmslos verboten.  

Das Rauchen ist im gesamten Schulgebäude untersagt.  

Für mutwillige Beschädigungen aller Art sind die Verursacher voll haftbar und kostenersatzpflichtig!  

Für Unfälle, die sich während des Turn- bzw. Übungsbetriebes ereignen, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt sowohl für den Turnsaal als auch für alle Nebenräume.  

Bei widerrechtlichem Verhalten kann die weitere Saalbenützung umgehend untersagt werden.  

Während der Ferienzeit (Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien) ist der Turnsaal aufgrund der notwendigen Hauptreinigungsarbeit und eventuell erforderlicher Reparaturarbeiten geschlossen. In Ausnahmefällen entscheidet die Marktgemeinde.  

Die Benützung des Turnsaals nach 22:15 Uhr ist nicht gestattet.    

Die Leiter der Vereine und Sportgruppen sind verantwortlich für die Einhaltung der Turnsaalordnung

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