Neuigkeiten

22.01.2026

Strafregisterbescheinigung

Eine Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft, ob im Strafregister eine Verurteilung aufscheint. 

Antrag

Sie können die Strafregisterbescheinigung bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen. Eine aufrechte polizeiliche Meldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich. 

Die Antragstellerin/der Antragsteller hat – außer bei online-Anträgen mittels Bürgerkarte (E-Signatur) oder Handy Signatur– zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine andere Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.

Spezielle Strafregisterbescheinigung wie,

  • Kinder- und Jugendfürsorge
  • Pflege und Betreuung

können nicht elektronisch beantragt werden. Hierfür ist eigens dieses Formular zu verwenden: Antrag spezielle Strafregisterbescheinigung

Kosten

  • bei elektronischer Beantragung mittels ID-Austria um € 8,-- günstiger 
  • vor Ort im Gemeindeamt  
    • gewöhnliche Strafregisterbescheinigung in bar € 26,--
    • besondere Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge in bar € 29,--
    • besondere Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung in bar € 29,--
    • im Rahmen von freiwilligem Engagement und bei Vorlage einer Bestätigung € 0,--

Weitere Informationen

Nähere Details zur Strafregisterbescheinigung finden Sie unter: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/strafregister/Seite.300020

 

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