Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 28. November 2022 für die Heizperiode 2022/2023 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses und eines Energiekostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.
A. Dieser Regierungsbeschluss sieht für die Zuerkennung des Heizkostenzuschusses folgende Richtlinien vor:
B. Dieser Regierungsbeschluss sieht für die Zuerkennung des Energiekostenzuschusses folgende Richtlinien vor:
C. Für die Beantragung beider Zuschüsse gilt:
Die Antragsfrist läuft vom 2. Jänner 2023 bis zum 28. April 2023. Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2022.
Wie wird gefördert?
Die Oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2022/2023 die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses/Energiekostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.
Dieser beträgt je Euro 200,00.
Abwicklung/Antragstellung
Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses/Energiekostenzuschuss ist beim Marktgemeindeamt zu stellen. Die Antragsfrist läuft vom 02. Jänner 2023 und endet am 28. April 2023.
Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2022.
Bitte beachten Sie jedoch unbedingt, dass der Antrag aufgrund der DSGVO nur mit Unterschrift aller mit dem/der Antragsteller/in gemeinsam im Haushalt gemeldeten Personen mit eigenem Einkommen bearbeitet werden darf. Lassen Sie bitte deshalb alle mit dem/der Antragsteller/in gemeinsam im Haushalt gemeldeten Personen mit eigenem Einkommen die Einwilligungserklärung, die sich am Antragsformular befindet, unterschreiben bzw. achten Sie darauf, dass bei Anträgen, die abgegeben werden, diese Unterschriften auf der Einwilligungserklärung vorhanden sind.