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Verordnungen

  • Eine Abfallgebührsverordnung der Marktgemeinde Taufkirchen am 12.12.2023. Aufgrund des § 17 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBI. I Nr. 116/2016 und des § 18 des O. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009, LGBl. Nr. 71/2009 erlassen.
    Abfallgebührenordnung
  • Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Taufkirchen vom 8/13/2023. Sie kündigt eine Abfallverordnung ab dem 12. Dezember 2023 an. Sie umfasst Definitionen für Haushaltsabfälle, Sproßabfälle und organische Abfälle. Die Bekanntmachung gibt die Telefonnummern und Faxnummer sowie die E-Mail-Adresse für Anfragen an.
    Abfallordnung
  • Ein Richtliniendokument mit dem Titel 'Feuerwehr-Tarifordnung 2024', das sich auf gesetzliche Bestimmungen bezieht und ab dem 1. Januar 2024 gültig ist.
    Feuerwehr Tarifordnung
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Taufkirchen an der Trattnach hat mit Beschluss vom 09.12.2025 die Feuerwehr-Gebührenverordnung für die Marktgemeinde Taufkirchen an der Trattnach erlassen.
    Feuerwehr-Gebührenordnung
  • Das Bild ist eine Tabelle, die verschiedene Kategorien von Gebühren für Dienstleistungen, Fahrzeuge, Ausrüstung und Einrichtungen auflistet. Es enthält Gebühren für persönliche Zulagen, Veranstaltungen, Kommissionsdienste, Fahrzeuge und Sonderausrüstung. Die Gebühren variieren je nach Gewicht und Typ.
    Feuerwehr-Gebührenordnung Anlage
  • Die Marktgemeinde Taufkirchen an der Trattnach erließ die Gemeindeabgabenordnung 2026 (Hebesatzverordnung 2026). Sie regelt die Gemeindeabgaben für 2026, die Grundsteuer- und Gewerbesteuersätze sowie die Hundeabgaben. Die Sätze basieren auf den deutschen Gesetzen BGBI I Nr. 168/2023, BGBI I Nr. 128/2024 und anderen. Die Verordnung wurde am 9. Dezember 2025 verabschiedet.
    Hebesatzverordnung 2026
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Taufkirchen an der Trattnach vom 16.12.2024, TOP. 1 mit einer Hundeverordnung erlässt. Die Verordnung basiert auf dem Finanzverwaltungsgesetz 2024, BGBl. I Nr. 168/2023 und §15 f des Österreichischen Hundegesetzes 2024, LGBl. Nr. 84/2024.
    Hundeabgabenverordnung
  • Der Marktgemeinderat von Taufkirchen an der Rott hat am 15. Dezember 2020 eine Kanalgebührenordnung für Taufkirchen an der Rott erlassen. Die Gebühr wird für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz erhoben. Die Gebühr beträgt 20,50 Euro pro Quadratmeter der Gebäudefläche.
    Kanalgebührenordnung 2021
  • Die Ausgabe 2025 der Marktregulierung für Taukirchen am Vertrag wird veröffentlicht. Die Verordnung betrifft die Anbindung der bestehenden Hauskanalisation an die öffentliche Kanalisation. Gemäß § 11 Abs. 2 OÖ. Abwasserentsorgungsgesetz 2001, LGBI.Nr. 27/2001, hat der Gemeinderat von Taukirchen eine Verordnung erlassen.
    Kanalordnung
  • Das Dokument listet verschiedene Artikel und ihre möglichen Entsorgungsmethoden auf. Es enthält Kategorien wie Hygieneprodukte, Kosmetika, Textilien, Geschenke, gefährliche Abfälle und Sonderabfälle. Jede Kategorie listet Artikel auf und gibt Anweisungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung. Es wird auch das Sammelzentrum für gefährliche Abfälle erwähnt.
    Kanalordnung Anlage
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Taufkirchen an der Traun hat in seiner Sitzung am 22.03.2018, TOP 14, die Lustbarkeitsabgabeverordnung beschlossen. Sie regelt öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen im Gemeindegebiet.
    Lustbarkeitsabgabeverordnung
  • Amtliches Dokument der Marktgemeinde Taufkirchen an der Trattnach. Veröffentlicht am 18. Dezember 2025. Es enthält eine Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten des Gemeinderats bezüglich des Informationsfreiheitsgesetzes. Das Dokument ist von Bürgermeister Gerhard Schaur unterzeichnet. Weitere Informationen finden Sie unter www.ris.bka.gv.at.
    Übertragungsverordnung
  • Der Bürgermeister von Taufkirchen hat die gewerbliche Tätigkeit mit Automaten am 06.09.1993 verboten. Das Verbot gilt für Bereiche innerhalb von 150 Metern von Volksschule Taufkirchen, Caritas Kindergarten und anderen. Es wird zwei Wochen nach Bekanntgabe wirksam.
    Verbot Ausübung gewerblicher Tätigkeiten

Kontakt

    • Taufkirchen 105, 4715 Taufkirchen an der Trattnach, AUT
    • gemeinde@taufkirchen-trattnach.ooe.gv.at
    • +43 7734 4010
    • Geschlossen

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