Wagnleithnerstraße 36
Telefon: 0724861744
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr
Der Sozialhilfeverband Grieskirchen betreibt auf der Grundlage des Oö. Sozialhilfegesetzes ein Netz an Beratungsstellen. Im Vordergrund steht die persönliche Beratung und Information - kostenfrei und erforderlichenfalls anonym - oftmals ergänzt durch konkrete Unterstützung zur Lösungsfindung.
Dabei ist die Sozialberatung häufig die erste Anlaufstelle, um sich Information und konkrete Hilfestellung zu holen.
Information über soziale Hilfsangebote
Vermittlung an entsprechende Einrichtungen und Hilfsorganisationen
Koordination der erforderlichen Schritte bei Bedarf nach einem Alten- und Pflegeheimplatz
Beratung pflegender Angehöriger
Vermittlung von mobilen Diensten, Hauskrankenpflege, Heimhilfe, etc.
Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten:
(Pflegegeldanträge, Sozialhilfeantrag, Befreiungsanträge, Wohnbeihilfe, Zuschüsse für pflegende Angehörige, Familienhospizkarenz, finanzielle Einmalunterstützungen, etc.)
Vertrauliche Hilfeanbahnung bei Suchtthemen, Ehe- und Familienproblemen und sonstigem psychosozialen Bedarf
Telefonische Terminvereinbarung erbeten!
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte direkt an die jeweilige Kontaktadresse oder an folgende Mailadresse: sbs@shvgr.at
Nähere Information erhalten Sie auf der Homepage des Sozialhilfeverbandes: www.shvgr.at
NEWSLETTER - L I N K
Als besonderes Service bietet die Sozialberatungsstelle Grieskirchen einen regelmäßig erscheinenden Newsletter an.
Dieser informiert über aktuelle Themen seitens der Beratungsstelle. >> L I N K <<
Sozius kommt aus der lateinischen Sprache und bedeutet Gefährte. Gemeinden und Sozialhilfeverband möchten Gefährten für Bürger in Notsituationen sein.
Die 34 Gemeinden im Bezirk Grieskirchen haben guten Kontakt zu ihren Bürgern und genießen eine Vertrauensstellung.
Bedienstete der Gemeindeämter oder ehrenamtlich Tätige in den Gemeinden erkennen oftmals soziale Notlagen der Gemeindebürger ortsnah.
Der Sozialhilfeverband Grieskirchen zielt eine noch intensivere Vernetzung mit den Gemeinden durch definierte Ansprechpartner für soziale Angelegenheiten, dem Sozius oder der Sozia, an.
Einerseits kann dem Bürger durch diese intensive Vernetzung von Gemeinde und Sozialhilfeverband (SHV) rasch effiziente Hilfe zukommen und anderseits sind Gemeinden über neueste Angebote im Sozialbereich informiert.
Ein Nicht-Ziel ist der Aufbau einer Parallelstruktur zu den Sozialberatungsstellen des SHV, sondern der Aufbau einer vermittelnden Rolle des Sozius / der Sozia in den Gemeinden.
Der/die Sozius/Sozia ist die zentrale Schlüsselrolle für soziale Anliegen auf Gemeindeebene:
Erkennen von sozialen Nöten und Bedürfnissen
Aktives Zugehen auf Bürger in Notlagen
Vermittlung an passende Kontaktstelle des SHV
Optimierung des Informationsflusses zu Bürgerinnen
Folgende Bereiche fallen in ihre Zuständigkeit:
Heimaufnahme/Kurzzeitpflege/Tagesbetreuung
Verwahrlosung
Delogierung
Mobile Dienste
Finanzielle Unterstützung
Mit der Aktion "Essen auf Rädern" wurde eine Einrichtung geschaffen, die es älteren und betagten Bürgern ermöglichen soll, ihr tägliches Mittagessen (auch an Sonn- und Feiertagen) zu Hause einnehmen zu können.
Die Aktion wird von den Gemeinden Kallham, Neumarkt, Pötting und Taufkirchen gemeinsam durchgeführt. Es können Personen aus allen vier Gemeinden daran teilnehmen.
Mit 01. Juli 2017 erfolgt die Zubereitung des Essens durch die Küche des BAPH Kallham. Es kann zwischen drei Menüs (Diätverpflegung, Schonkost und Normalkost) ausgewählt werden.
Alle Mahlzeiten sind am Tag der Anlieferung frisch gekocht und werden heiß in speziellen Menü-Mobil-Boxen ausgeliefert. Die Lieferung erfolgt täglich zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr ungefähr zur gleichen Zeit.
Die Kosten pro Portion in der Höhe von EUR 7,80 werden monatlich im Nachhinein aufgrund der monatlichen Teilnehmerübersicht, nach Überprüfung durch die Gemeinde Kallham, mittels Abbuchungsauftrag abgebucht.
Die Kosten für die Abwicklung, Zustellung usw. betragen EUR 1,70 pro Portion. Bei Ausgleichszulagenbezieher wird diese von der jeweiligen Gemeinde übernommen.
Weiters wird seit November 2013 eine Versicherungsgebühr von EUR 0,21 pro Portion dem jeweiligen Essensbezieher verrechnet.
Wenn das Essen an einem oder mehreren Tagen nicht gewünscht ist, kann eine Abmeldung am Vortag oder bis spätestens 09:00 Uhr des Abmeldetages erfolgen.
Abmeldungen in der Küche des BAPH Kallham unter der Telefonnummer 0773320798700.
Anmeldungen und nähere Auskünfte erhalten Sie beim Gemeindeamt Kallham unter der Telefonnummer 07733735515
Beide untenstehende Formulare werden für die Anmeldung benötigt.
Hauskrankenpflege, mobile Betreuung und Hilfe sowie Heimhilfe können Personen erhalten, die sich wegen Krankheit, Beeinträchtigungen oder Pflegebedürftigkeit in einer besonderen sozialen Lage befinden und der Hilfe und Betreuung durch eine andere Person bedürfen.
Für die Inanspruchnahme ist ein Kostenbeitrag zu entrichten, dessen Höhe vom Bezug eines Pflegegeldes sowie vom Einkommen abhängig ist.
Angefordert werden kann diese Hilfe beim Wohnsitzgemeindeamt oder bei den Sozialabteilungen der Bezirkshauptmannschaften/Magistrate und den Sozialberatungsstellen. Hauskrankenpflege wird über Veranlassung des behandelnden Arztes durchgeführt.
Nähere Auskünfte erhalten Sie am Marktgemeindeamt.