Die Kanalgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer personenbezogenen Gebühr nach Belastungseinheiten (BE) zusammen.
Pro Person und Jahr wird 1,0 BE (Belastungseinheit) verrechnet.
Für Kinder bis 15 Jahre werden lediglich 0,50 BE verrechnet.
Die derzeit gültigen Kanalbenützungs- und Kanalanschlussgebühren finden Sie unter der Rubrik Gebühren und Hebesätze.
Die gültige Kanalgebührenordnung und die aktuelle Kanalordnung finden Sie unter der Rubrik Verordnungen.