Kultursaal

Die Marktgemeinde Taufkirchen an der Trattnach betreibt seit August 2009 einen Kultursaal.

Ob Vereinsfeste, Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Konzerte, Bälle oder Vorträge, der Kultursaal mit 300 m² und 100 m² Foyer bietet für jeden Anlass den richtigen Rahmen.

Mit dem Kultursaal besteht nun die Möglichkeit Veranstaltungen auch von überregionaler Bedeutung nicht nur für die Taufkirchner Bevölkerung, sondern auch die Bürger und Vereine der angrenzenden Gemeinden anbieten zu können.
Mit einer moderaten Gebührengestaltung wird versucht, den Kultursaal zu erschwinglichen Tarifen zur Verfügung zu stellen.

Durch den Kultursaal erfolgte bereits in den ersten Monaten eine Bereicherung des Gemeinde- und Vereinslebens.

Bei Interesse an den Veranstaltungsräumlichkeiten nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Marktgemeindeamt unter der
Tel.-Nr.
077344010 oder per E-Mail: gemeinde@taufkirchen-trattnach.ooe.gv.at auf.

Ausstattung

Zur Ausstattung des Gemeindezentrums (Kultursaal) gehören:

  • 50 Tische mit den Maßen 80 cm x 160 cm

  • 300 Sessel

  • 16 mobile Bühnenelemente mit den Maßen 2 m x 1 m

  • Technische Anlage (Beamer, Funk- und Kabelmikrofon, Scheinwerfer und Rednerpult)

  • Ausschank im Foyer (inkl. Kühlzelle, Gläserspüler, Abwasch)

  • Gastroküche

  • Kühlzelle

  • Garderobe

Die Gastroküche hat eine Größe von ca. 24 m². Die Ausstattung ist aus dem untenstehenden Plan zu entnehmen.

Töpfe, Geschirr, Putz- und Geschirrtücher sind in der Ausstattung nicht enthalten und müssen daher mitgenommen werden!

Die Toiletten sind behindertengerecht ausgeführt. Weiters gibt es auch einen Wickeltisch.

Behindertenparkplätze

Die Marktgemeinde Taufkirchen hat bereits des Öfteren festgestellt, dass die vor dem Gemeindezentrum befindlichen drei Behindertenparkplätze auch immer wieder von nicht berechtigten Verkehrsteilnehmern benützt werden.

Gemäß § 29b StVO 1960 dürfen diese drei Behindertenparkplätze nur von jenen
Verkehrsteilnehmern benützt werden, die über einen Parkausweis für Behinderte verfügen, beziehungsweise Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen, die eine dauernd stark gehbehinderte Person befördern.

Der Ausweis ist sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.

In diesem Zusammenhang werden vor allem auch die Bewohner der OÖ Wohnbauanlage und deren Besucher ersucht, insbesondere diese Parkplätze auch an Wochenenden (Veranstaltungen, Eheschließungen usw.) frei zu halten und generell die Parkplätze hinter dem Gemeindezentrum zu nutzen.

Weiters wird mitgeteilt, dass bei Veranstaltungen im Kultursaal der vorgesehene Parkplatz hinter dem Gemeindezentrum benutzt werden soll. Bitte beachten Sie, dass die drei Behindertenparkplätzen vor dem Gemeindezentrum für Berechtigte frei gelassen werden.

Außerdem ist ein Abstellen beim Feuerwehrhaus nicht gestattet. Die Zufahrt zur Feuerwehr ist ständig freizuhalten, damit im Einsatzfall ein rasches Ausfahren gewährleistet ist. Auch die bei der Feuerwehr befindlichen Parkplätze dürfen nicht verwendet werden, da diese für die Feuerwehrmitglieder bestimmt sind. Um Verständnis und Beachtung wird höflich ersucht.

Impressionen