Pfarrprovisor:
KonsR OStR. Mag. Johann Gmeiner
Diakon:
Rudolf Knoll, Aich 26, 077342179
Gottesdienstzeiten in der Pfarrkirche:
Hl. Messe:
Samstag: 19:00 Uhr / im Winter um 17:00 Uhr
Sonntag: 09:45 Uhr
Mittwoch: 07:25 Uhr
Donnerstag: 19:00 Uhr
Wortgottesdienst:
jeden 3. Donnerstag im Monat um 18:00 Uhr
Eucharistische Anbetung:
Dienstag und Donnerstag von 18:00 bis 19:00 Uhr
Gottesdienstzeiten in der Filialkirche Hehenberg:
19:00 Uhr / im Winter um 18:00 Uhr
Das Pfarrbüro befindet sich in den Räumlichkeiten des Pfarrhofes.
Adresse:
4715 Taufkirchen/Tr. 23
Pfarrsekretärin:
Helga Bauernfeind
Telefon und Fax:
E-Mail:
pfarre.taufkirchen.trattnach@dioezese-linz.at
Homepage:
www.dioezese-linz.at/pfarre/4420
Öffnungszeiten:
Mittwoch: 08:30 - 11:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr
Pfarrkirche zum Hl. Martin
Die Pfarrkirche Hl. Martin, in der sich noch gotische Reste (Netzrippengewölbe in der Sakristei, Spitzbögen im Läuthaus) befinden, wurde im Renaissance - Stil erbaut. Zwischen 1670 und 1680 mag das formschöne Hauptschiff seine heutige Gestalt erhalten haben.
Das Hochaltarbild zeigt unseren Pfarrpatron, den Hl. Martin von Tours, dieser darf dem Rokokostil zugeschrieben werden. Die beiden Nebenaltäre im Hauptschiff gehören noch dem Barockstil an.
Erwähnenswert ist die schöne barocke Kanzel, deren Künstler Bartholomäus Segn sich samt Entstehungsdatum 1688 im offenen Buch des Hl. Hieronymus verewigt hat.
Im Jahr 1725 wurde an unsere Pfarrkirche gleichsam als zweites Kirchenschiff die Sebastianikapelle angefügt.
Vituskirche in Hehenberg
Unsere Filialkirche in Hehenberg stammt aus dem 14. Jhdt. und ist in der Zeit der Spätgotik (Netzrippengewölbe, Spitzbögen an den Fenstern) errichtet worden.
Sie ist dem Hl. Vitus, einem römischen Märtyrer geweiht.
Lourdeskapelle
Die Lourdeskapelle in der Ortschaft Aich wurde 1886 – 1887 erbaut und erinnert an die Erscheinung ´Unserer Lieben Frau in Lourdes`.
Geschichtliches
Unsere Kirche dürfte ursprünglich wahrscheinlich eine „ecclesiae baptismales“ also eine Tauf-Kirche (eine vom römischen Recht geprägte Organisationsform, die hauptsächliche Hauptkirchen und untergeordnete Nebenkirchen kennt) gewesen sein, wohin die Kinder vom heutigen Gebiet von Kallham, St. Georgen, Grieskirchen, Gallspach, Hofkirchen, Weibern, Aistersheim, Neumarkt, Pötting und Wendling zur Taufe gebracht wurden.
Im Jahr 785 wird in einer Urkunde erwähnt, dass der Priester Snelrich seine Besitzungen in „dratihaha“ (Trattnach) zur Kirche des heiligen Erzmärtyrers Stephan innerhalb der Stadt Passau geschenkt hat. Da bestätigt ist, dass der Priester auf seinem Stammsitz verweilte, dürfte unsere Kirche ab dem 8. Jahrhundert eine „ecclesiae parochiales“, also eine bischöfliche Eigenkirche gewesen sein. Das heißt, dass die damaligen Bischöfe von Passau die eigentlichen Kirchenherren über das Gotteshaus waren, wo ein von ihnen eingesetzter Geistlicher wirkte.
Erst nach dem Investiturstreit (1075 - 1077) wurde die pfarrliche Durchorganisation unserer Heimat unter Bischof Altmann (1065 -1091) und seinen Nachfolgern vorangetrieben.
Von einer Pfarrei sprach man im Mittelalter, wenn eine eigene Kirche mit dazugehörigem Sprengel, ein eigener Seelsorger, die rechtliche Unabhängigkeit von einer anderen Pfarrei und pfarrliche Rechte (vor allem das Tauf- und Begräbnisrecht) gegeben waren.
Der damalige Sprengel der Pfarre Taufkirchen/Tr. umfasste die heutigen Orte Kallham, Pötting, Neumarkt und Wendling.
In der Reformationszeit war unsere Pfarre, so wie weite Gebiete des heutigen Oberösterreichs, protestantisch. An der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert wurde Taufkirchen/Tr. wieder katholisch.
Der damalige Pfarrer Johann Grimmelius (1598 – 1617) verlegte sogar den Pfarrsitz nach Kallham und nannte sich laut einer in unserer Pfarrkirche noch erhaltenen Grabtafel Kirchherr von Kallham und Taufkirchen/Tr.
Das hatte zur Folge, dass sich Kallham samt den heutigen Orten Neumarkt, Pötting und Wendling damit endgültig von der Pfarre Taufkirchen/Tr. lösen konnte.
Mitglieder des Pfarrgemeinderates 2022-2027
Stumptner Elisabeth, Obfrau des Pfarrgemeinderates
KonsR OStR. Mag. Johann Gmeiner, Pfarrprovisor und Dechant vom Dekanat Kallham
Angerer Birgit
Bauernfeind Helga, Pfarrsekretärin
Bauernfeind Rudolf, PGR-Obfrau Stellvertreter
Knoll Rudolf, Diakon
Kopler Renate
Maier Johann
Märzendorfer Magdalena
Mayr Gertraud, Religionslehrerin
Mayr Rudolf, Organist
Mittermair Nicole
Norman - Elvenich Anna, Mag.
Pyrdek Brigitte
Reitinger Eva
Ruttinger Thomas, Dr.
Trinkfass Birgit
Walderdorff Bèatrice
Mesner:
Theresia Steiner
Josef Wiesinger
Helga Auer (Hehenberg)
Bèatrice Walderdorff (Hehenberg)
Organist:
Rudolf Mayr
Ministranten:
Mag. Helene Wagner
Friedhofsverwalter:
Franz Ecker
Bestattung:
Bestattung Neuwirth e.U.
Inh. Judith Lugmayr
Holzgassen 2 , 4623 Gunskirchen
Totengräber:
Johann Hofinger
Totenbeschau:
Dr. Romana Parzer & Dr. Regina Mayer
4715 Taufkirchen/Tr. Nr. 115
Aus der Friedhofsordnung:
Jeder Grabbesitzer oder Friedhofsbesucher hat natürlich auch seine Pflicht den Friedhof wieder ordentlich zu hinterlassen:
Der Friedhof ist als geweihte und dem Andenken der Toten gewidmete Stätte entsprechend zu pflegen und zu schmücken.
Jeder Grabeigentümer ist verpflichtet 30 cm der Grundfläche außerhalb seiner Grabeinfassung sauber und gepflegt zu halten.
Die einzelnen Grabstätten sind mit allem Zubehör (z.B. Grabdenkmäler, Kreuze, Arkaden, Bedachungen, Gruftkammern und Grabeinfassungen) von der nutzungsberechtigten Person dauernd in ordnungsgemäßem baulichen und gepflegten Zustand zu erhalten. Diese ist auch verpflichtet, allfällige Mängel der Standsicherheit des Grabdenkmales umgehend fachgerecht beheben zu lassen.
Die Benützer von Grüften und Wandgräbern (Epitaphien) haben den gesamten zu ihrer Grabstätte gehörigen Teil der Friedhofsmauer – und zwar hinsichtlich Sanierung, Erneuerung, Färbelung des Verputzes und Abdeckung der Friedhofsmauer – aus eigenem instand zu halten, bzw. bei einer derartigen Generalsanierung der Mauer durch die Friedhofsverwaltung die anteiligen Kosten zu übernehmen. …
Verrottbare Abfälle sind von den nutzungsberechtigten Personen und Friedhofsbesuchern in den dafür vorgesehenen Behältern zu sammeln (z.B. Erde, Schnittblumen, Blumenstöcke ohne Töpfe, Zweige, Laub und verschmutztes Zeitungspapier).
Glas ist in dem entsprechend gekennzeichneten Behälter zu entsorgen.
Grablichter in Kunststoffbehältern mit Blechdeckeln müssen getrennt entsorgt werden.
Abfälle, die keiner Verwendung zugeführt werden können, müssen in die Restabfalltonne entsorgt werden.
Bei Änderung, Auflassung oder sonstigen Arbeiten am Grab sind nicht mehr benötigte Teile von Grabdenkmälern samt Zubehör von den Nutzungsberechtigten bzw. deren beauftragten Personen vom Friedhof zu entfernen und dürfen nicht in den Abfallbehältern entsorgt werden. Zwischenlagerungen am Friedhofsgelände bedürfen des Einvernehmens mit der Friedhofsverwaltung.