Grundwassersicherungsprogramm

Diese Förderungen können natürliche und juristische Personen erhalten, die Wiesenflächen in der Marktgemeinde bewirtschaften und ihren landwirtschaftlichen Betrieb in Taufkirchen/Tr. haben.

Der landwirtschaftliche Betrieb muss den Mantelantrag mit Feldstückliste des Mehrfachantrages vorlegen. Es werden die Flächen mit der Nutzungsart G (Grünland) herangezogen. 
Eine ‚Teilnahme an ÖPUL‘ ist nicht mehr Voraussetzung für die Förderung. 

Die Flächenprämie für ein Hektar Grünland beträgt EUR 22,50. Die Erfassung der Flächen erfolgt mit vier Dezimalstellen bzw. gemäß der Flächenangabe des Mehrfachantrages. Die Auszahlungsbeträge werden auf ganze Euro abgerundet.

Die beantragte Förderung wird im Oktober des Jahres ausbezahlt.

Die Förderung kann vom Bewirtschafter bis spätestens 30. September des laufenden Wirtschaftsjahres am Marktgemeindeamt beantragt werden. Nach diesem Termin eingelangte Anträge werden nicht mehr behandelt. Der Antrag hat mittels von der Marktgemeinde erstellten Formulars zu erfolgen.

Bei Nichteinhaltung der Förderungsrichtlinien muss die gewährte Förderung rückerstattet werden.

Die Marktgemeinde hat das Recht die Förderungsrichtlinien unter Beiziehung des Ortbauernobmannes zu kontrollieren.

 

Grundwassersicherungsprogramm - Antrag

Grundwassersicherungsprogramm - Richtlinien

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