Gemeinderatssitzung November 2017

In der Gemeinderatssitzung am 14. November wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Eine neuerliche Änderung des Dienstpostenplanes war erforderlich, da der Betriebsübergang der Bediensteten des Kindergartens und der Krabbelstube in das Gemeindedienstverhältnis der Marktgemeinde Taufkirchen mit 01.01.2018 ansteht.

 

Der Gemeinderat beschloss die Genehmigung der Änderung Nr. 36 (Leidinger) des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 am Ortsrand Taufkirchens. Ein Teil der Liegenschaft 1304/4 wird von Grünland in Dorfgebiet ‚Schutz- und Pufferzone im Bauland‘ gewidmet.

 

Der Gemeinderat beschloss das Einleitungsverfahren für die Änderung Nr. 37 (Mayr) des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 in der Ortschaft Obertrattnach. Die Liegenschaften sollen von Dorfgebiet in Wohngebiet gewidmet werden. Somit können diese der tatsächlichen Nutzung angepasst werden.

 

Der Gemeinderat beschloss die in seine Zuständigkeit fallenden jährlichen freiwilligen Zuwendungen. Die Union erhält eine Gemeindesubvention in Höhe von EUR 2.400,00, der Fußball Nachwuchs in Höhe von EUR 1.200,00 und der Musikverein erhält EUR 1.500,00 und die Betriebskosten.

 

Der Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2017 wurde mit folgenden Beträgen beschlossen:

 

 

Nachtragsvoran-schlag 2017 in EUR

Ordentlicher Haushalt

Einnahmen

3.687.700

Ausgaben

3.687.700

Außerordent-licher Haushalt

Einnahmen

754.800

Ausgaben

750.800

 

 

Eine Vereinbarung gemäß §§ 50 f. Oö. POG 1992 zur Generalsanierung der NMS Hofkirchen/Tr. wurde beschlossen. Der Finanzierungsplan für die Generalsanierung liegt bei EUR 4.568.280,00. Die Finanzierung erfolgt zu je 1/3 BZ sowie LZ und 1/3 bleibt für die Gemeinden des Einzugsgebietes. Die Sanierung erfolgt während des Schuljahres 2018/19. Die Klassen werden während der Bauzeit in Container untergebracht. Für Taufkirchen bedeutet dies in Zahlen folgende Belastungen:

Der 1. Teilzahlungsbetrag im Herbst 2018 beträgt EUR 33.040,94. Als 2. Teilzahlungsbetrag wird im Frühjahr 2019 ein anteiliger Beitrag in Höhe von EUR 241.989,45 fällig. Als 3. Teilzahlungsbetrag ist nach Vorliegen der Endabrechnung (voraussichtlich Herbst 2019) ein Beitrag in Höhe von EUR 30.558,93 zu leisten.

 

Ein Finanzierungsvorschlag sowie die Aufteilung des Gemeindeanteils zwischen Gemeinde und Feuerwehr wurden für die Ersatzbeschaffung des KLF-A für die FF. Roith beschlossen. Die Normkosten für das Kleinlöschfahrzeug 4x4 liegen bei EUR 96.500.

 

Im Jahr 2017 wurde mit den fünf örtlichen Freiwilligen Feuerwehren die Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung gemäß den neuen Vorgaben des Oö. Feuerwehrgesetzes 2015 durchgeführt. Das Ziel der „GEP“ ist, die Gefahren in der Gemeinde zu erkennen und deren Abwehr gemeinsam für die nächsten zehn Jahre zu planen. Die inhaltliche Beurteilung der Gefahren im Gemeindegebiet erfolgte insbesondere unter Einbeziehung der Pflichtbereichskommandantin bzw. den betroffenen KommandantInnen. Am 12.10.2017 fand das abschließende GEP-Gespräch statt, welches in einem schriftlichen Ergebnis endete, welches der Gemeinderat nunmehr beschloss. Zukünftig ist Taufkirchen der Pflichtbereichsklasse 3 zugeordnet. Das vorliegende Ergebnis bildet den Ausgangspunkt für die zukünftigen feuerwehrtechnischen notwendigen Maßnahmen.

 

Die Gemeinden können die Folgekosten der Abschaffung des Pflegeregresses nicht tragen. Der Gemeindebund startet daher eine Kampagne, in der Gemeinden Resolutionen beschließen sollen. „Wer bestellt, der muss auch zahlen“, sagt Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl, wenn er über die Abschaffung des Pflegeregresses spricht. „Der Bund hat die Regressmöglichkeit abgeschafft, für mich ist logisch, dass er daher auch die daraus entstehenden Folgekosten übernimmt.“ Diese Kosten dürften weit höher liegen als jene 100 Millionen Euro, die als Refundierung pro Jahr vorgesehen sind.

Aufgrund der Abschaffung des Pflegeregesses gibt es einen massiven finanziellen Mehraufwand beim SHV. Im Bezirk Grieskirchen ist dies ein Nettomehraufwand von ca.  3.251.900 Euro. Über den Pflegefonds schüttet der Bund zwar zusätzlich 100 Mio. Euro mehr aus. Anteilig bedeutet das für den Bezirk Grieskirchen 682.100 Euro, dadurch verbleiben 2.569.800 Euro. In Zahlen bedeutet dies, dass der Pflegeregress 2018 Taufkirchen EUR ca. 96.000 kosten wird.

Gemeinderatssitzung Juni 2017

 In der Gemeinderatssitzung am 27. Juni wurden folgende Beschlüsse gefasst:

• Der Gemeinderat beschloss die Einleitung zur Änderung Nr. 9 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1 sowie die Änderung Nr. 36 des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 von Grünland in Dorfgebiet mit Schutz- oder Pufferzone (SP1) im Bauland durch den Gemeinderat aufgrund des Umwidmungsansuchens der Ehegatten Leidinger für eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 1304/4, KG 44025 Roith.

• Das OÖ Hilfswerk stellt das Betreuungspersonal für den Freizeitteil im Rahmen der schulischen Nachmittagsbetreuung in der Volksschule zur Verfügung. Da für das kommende Schuljahr 2017/18 weniger Schüler angemeldet sind, ist eine Anpassung des bisherigen Elternbeitrages erforderlich. Für die Kinderbetreuung an 1-2 Besuchstagen werden nun monatlich EUR 40,00 und an 3 Besuchstagen werden nun monatlich EUR 45,00 verrechnet. Die Eltern erhalten die entsprechenden Informationen zur Nachmittagsbetreuung direkt durch das Oö. Hilfswerk. Die Gemeinde freut sich, auch im kommenden Jahr wieder eine Nachmittagsbetreuung anbieten zu können.

• Für den Betrieb des Pfarrcaritas Kindergartens und der Krabbelstube leistete die Gemeinde 2016 bereits Akontozahlungen in Höhe von EUR 117.200,00. Darüber hinaus wurden die Einrichtungsgegenstände und Spielgeräte beider Einrichtungen aufgrund des Betriebsübergangs mit EUR 31.900,00 übernommen. Somit verblieb aktuell für die Abgangsdeckung ein Beitrag in Höhe von EUR 10.970,27. In der Gemeindebuchhaltung konnten zudem Spendengelder in Höhe von EUR 5.131,16 übernommen werden. Mit diesem Geld werden wie bisher zusätzliche Anschaffungen finanziert werden können. Das engagierte und kreative Kindergartenteam freut sich, wenn auch weiterhin Zusatzangebote und Spielmaterialien mit Spendengeldern, welche nun direkt bei der Gemeinde eingebracht werden können, angekauft werden können.

• Der Kindergartenkindertransport wird auch weiterhin durch die Fa. Dirisamer aus Rottenbach durchgeführt werden. Für die Busbegleitperson wird zukünftig von den Eltern ein kostendeckender Beitrag eingehoben werden, welcher pro Monat und Kind bei EUR 19,53 (inkl. 13% USt) liegt. Darüber hinaus wurden auch die Kinderbetreuungseinrichtungsordnung 2017 (kurz KBEO 2017) sowie eine neue Tarifordnung 2017 für die Kinderbetreuungseinrichtungen beschlossen. Derzeit sind diese an der Amtstafel kundgemacht. Im Anschluss werden diese auch wieder auf der Gemeindehomepage zur Verfügung gestellt bzw. die Eltern über den Kindergarten bzw. die Krabbelstube informiert.

• In der Gemeinderatssitzung vom 21.02.2017 wurde der Grundsatzbeschluss für den Ankauf eines neuen Kommunalfahrzeuges gefasst. Nunmehr konnte der Finanzierungsplan für den Ankauf eines "ISEKI" (TH 4365 Hydro) mit Zusatzausrüstung beschlossen werden. Der Zuschlag wurde an den Billigstbieter KLM, Kraftfahrzeuge & Landmaschinen GesmbH, Neumarkt/H., mit einer Auftragssumme in Höhe von EUR 76.000,00 erteilt. Davon wird die Mäh- Saugkombination mit einem Auftragsvolumen in Höhe EUR 17.100,00 über die Union, Sektion Fußball, angekauft. Hinsichtlich der gemeinsamen Finanzierung und Nutzung dieser wurde zwischen Union und Gemeinde wiederum eine Vereinbarung abgeschlossen.

• Der Überprüfungsbericht zum Voranschlag 2017 der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen wurde ebenso wie der Bericht des örtlichen Prüfungsausschusses zur Sitzung am 13.03.2017 zur Kenntnis genommen.

• Weiters wurde der Grundsatzbeschluss für die Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzepts für das Gemeindegebiet gefasst. Trinkwasserversorgungskonzepte beinhalten eine Gesamtbetrachtung des Gemeindegebietes samt der angrenzenden Bereiche der Nachbargemeinden, und sind seit April 2015 Voraussetzung für Landes- und Bundesförderungen. Öffentliche Fördermittel können nur dann gewährt werden, wenn sich die beantragten Errichtungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen in das nach volkswirtschaftlichen Aspekten erstellte Konzept der Gemeinde widerspruchsfrei eingliedern. Ziel der Trinkwasserversorgungskonzepte ist es, - bestehende Versorgungsstrukturen der Gemeinden möglichst einheitlich zu erfassen, - für künftige Erweiterungen, Sanierungen sowie Neuerrichtungen von Wasserversorgungsanlagen volkswirtschaftlich sinnvolle Zonen mit einer gemeinsamen Versorgung festzulegen. Eine Einbindung der örtlichen Versorger wird erfolgen. Nähere Informationen zu diesem Thema sind auf der Homepage des Landes www.land-oberoesterreich.gv.at zu finden. Die Kosten für die Erstellung werden zur Gänze vom Land OÖ getragen.

• Einer Grenzbereinigung in der Ortschaft Dietensam/Untertrattbach wurde die Zustimmung erteilt.

• Weiters wurde der Grundsatzbeschluss für die Verbreiterung und tw. Verlegung des öffentlichen Gutes Gst.Nr. 1568/14, KG Roith, bei der Bäckerei Pflügl gefasst, um zukünftig ein ordentliches Zu- und Abfahren von Fahrzeugen ermöglichen zu können.

• Dem Gestaltungsvorschlag von Erich Rauber bei der Bushaltestelle in Aich/Obertrattnach wurde die Zustimmung erteilt.

Gemeinderatssitzungen vom Februar und März 2017

In den Gemeinderatssitzungen am 21. Februar und am 28. März wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Eine neuerliche Änderung des Dienstpostenplanes der Marktgemeinde war erforderlich, da ein Dienstposten im Kindergarten zur Erfüllung der Aufgaben auszuschreiben war.

Der Grundsatzbeschluss für die Straßenbaumaßnahmen im Jahr 2017 wurde im Februar gefasst. Im März wurde die Billigstbieterfirma Felbermayr Bau GmbH & CoKG, Haag/H. mit der Durchführung beauftragt. Folgende Maßnahmen sind geplant: In Dietensam/Untertrattbach wird eine geordnete Oberflächenentwässerung hergestellt. In Widldorf erfolgt die Staubfreimachung der so genannten Ringstraße sowie eine Verlängerung für die Häuser bis Holzhäuseln 13. In Unterolzing/Teichwiesen wird ebenfalls die Asphaltierung bis Unterolzing 13 weitergeführt. Weiters sollen die Vorplätze der FF Roith und der FF Hehenberg asphaltiert werden. Das Auftragsvolumen beträgt hiefür laut Angebot EUR 84.992,62 (3% Nachlass inkl.) Darüber hinaus wird natürlich auch die Anbindung von der B 137 zu den Häusern Obertrattnach 67 und 68, für welchen 2016 noch der Unterbau hergestellt wurde, fertiggestellt.

Gemäß der Prioritätenreihung des Gemeinderates für die in dieser Periode geplanten Vorhaben wurden der Grundsatzbeschluss für die Ersatzbeschaffung des Kubotas sowie ein Finanzierungsvorschlag hiezu beschlossen.

Zur finanziellen Abwicklung von Schulveranstaltungen war für die Volksschule gemäß Oö. Pflichtschulorganisationgesetz die Schaffung einer Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit an der Volksschule Taufkirchen mit der Bezeichnung „Förderer der Volksschule Taufkirchen an der Trattnach" zu schaffen.

Weiters beschloss der Gemeinderat einen einmaligen Stiftungsbeitrag für die Stiftung Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim in Höhe von EUR 1,00 pro Hauptwohnsitzeinwohner mit Stichtag 31.10.2015, somit EUR 1.972,00.

Bgm. Schaur informierte die Gemeinderäte auch noch über die die Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung (kurz „GEP), welche für den Feuerwehrbereich im Jahr 2017 noch durchzuführen ist.

In weiterer Folge wurde auch das Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung zur Vollziehung des Bauwesens zur Kenntnis gebracht.

Aufgrund der vorliegenden negativen fachlichen Stellungnahmen erfolgte keine Genehmigung für die Änderung Nr. 34 (Panhuber) des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 „Reduzierung der Schutz- oder Pufferzone im nordöstlichen Bereichs des Grundstückes Nr. 1319/1, KG. Roith, in der Ortschaft Taufkirchen.

Der Gemeinderat beschloss die Einleitung der Änderung Nr. 35 (PG Immo) des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 für den südlichen Zentrumsbereich Taufkirchens. Die Liegenschaften sollen von Dorfgebiet in Wohngebiet gewidmet werden. Somit kann der Zentrumsbereich der tatsächlichen Nutzung angepasst werden.

Die Marktgemeinde Taufkirchen an der Trattnach muss laut den Vorgaben des Landes OÖ die Schäden der Zone 2, Schadensklasse 4 und 5 der Abwasserbeseitigungsanlage im Jahr 2017 durch Sanierungen wieder in Stand setzen, um die Auflagen des wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides einzuhalten. Den Auftrag für die Sanierung erhielt die Fa. RTi Austria GmbH, Altenberg, mit einer Auftragssumme in Höhe von EUR 47.508,40 (exkl. USt).

Der Gemeinderat beschloss die freiwillige Einführung der Biotonnenabfuhr für das gesamte Gemeindegebiet ab dem zweiten Halbjahr 2017. Hiezu war auch die Abfallordnung der Gemeinde entsprechend abzuändern.

Folgende Beschlüsse hinsichtlich Finanzen wurden gefasst:

Rechnungsabschluss 2016 in EUR

KG; RA 2016 in EUR

Ordentlicher Haushalt

Einnahmen

3.363.019,81

Ausgaben

3.362.087,00

Einnahmen

116.863,18

Ausgaben

116.863,18

Außerordentlicher Haushalt

Einnahmen

494.326,97

Ausgaben

494.326,97

Einnahmen

137.752,16

Ausgaben

139.969,41

Der Bericht des Prüfungsausschusses vom 29.11.2016 wurde zur Kenntnis genommen.

Der Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen zum Nachtragsvoranschlag 2016 wurde zur Kenntnis genommen.

Für die zwei geplanten Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen wurde der Grundsatzbeschluss sowie die Zuteilung an die zwei Feuerwehren anhand der fachlichen Entscheidung der fünf Feuerwehrkommandanten gefasst. Das erste Fahrzeug ist für die FF. Roith und das zweite für die FF. Taufkirchen vorgesehen.

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