Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom Dezember 2016

In der Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst: 

Verdienten Gemeindebürgern wurde eine Auszeichnung bzw. Ehrung zugesprochen. Die einzelnen Geehrten finden Sie im Bericht zum Neujahrsempfang 2017 (Nachrichtenblatt 01/2017).  

Der Gemeinderat beschloss die Einleitung der Änderung Nr. 34 (Panhuber) des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 „Reduzierung der Schutz- oder Pufferzone im nordöstlichen Bereichs des Grundstückes Nr. 1319/1, KG. Roith, in der Ortschaft Taufkirchen. 

Im Zuge des Betriebsüberganges des Kindergartens und der Krabbelstube waren noch einige Beschlüsse zu fassen. So beschloss der Gemeinderat eine Kinderbetreuungseinrichtungsordnung für den Kindergarten und die Krabbelstube sowie eine Tarifordnung in Anlehnung der bisherigen Ordnungen.
Um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen, war für die Nutzung des Pfarrheimes für die Krabbelstube ein Leihvertrag und für die Nutzung des Kindergartens samt Garten ein Baurechtsvertrag zu beschließen.
Weiters wurde auch die bestehende Einrichtung und Ausstattung an die Gemeinde übergeben. Für Gegenstände der Kinderbetreuungseinrichtungen, welche auf Basis der ihnen zu Grunde liegenden Nutzungsdauer noch einen Restwert aufwiesen, war eine gesonderte Ablöse zu vereinbaren.
Die restlichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, insbesondere jene, welche auf Basis der ihnen zu Grunde liegenden Nutzungsdauer keinen Restwert mehr aufwiesen, gingen unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde über.  

Die Landes-Feuerwehrleitung hat am 28.06.2016 die Feuerwehr-Tarifordnung 2016 beschlossen. Diese Feuerwehrtarifordnung 2016 wurde vom Gemeinderat vollinhaltlich beschlossen und gleichzeitig trat die derzeit gültige Feuerwehrtarifordnung, welche am 10.12.2009 beschlossen wurde, außer Kraft.  

Zur Vorschreibung von Gebühren für gesetzliche (=hoheitliche) Leistungen der Feuerwehren beschloss der Gemeinderat gemäß § 6 Abs. 5 Oö. Feuerwehrgesetz 2015 für Leistungen der fünf Freiwilligen Feuerwehren eine Feuerwehr-Gebührenordnung.  

Die (Teil-)Auflassungen von öffentlichen Gütern wurde an den zuständigen Bauausschuss zur Vorberatung und Antragstellung zugewiesen und eine generelle Durchsicht aller Straßen und Wege hinsichtlich einer einheitlichen Vorgehensweise angeregt.  

Den Zuschlag für den Kassenkredit für das Finanzjahr 2017 mit einer Fix-Verzinszung (Soll 0,75%, Haben 0,10%) erhielt die örtliche Raiffeisenbank.  

Die Hebesätze für das Finanzjahr 2017 wurden ebenfalls festgesetzt. Die einzelnen Sätze entnehmen Sie dem Bericht der Gemeindenachrichten 01/2017.

Folgende Beschlüsse hinsichtlich Finanzen wurden ebenfalls beschlossen:  

 

Nachtragsvoranschlag 2016 in EUR

Voranschlag 2017

in EUR

KG; Budget

in EUR

Ordentlicher Haushalt

Einnahmen

3.295.600

Ausgaben

3.295.600

Einnahmen

3.602.300

Ausgaben

3.602.300

Einnahmen

123.200

Ausgaben

123.200

Außerordent-licher Haushalt

Einnahmen

682.700

Ausgaben

678.700

Einnahmen

393.300

Ausgaben

393.300

Einnahmen

105.000

Ausgaben

105.000

 
Eine Änderung des Dienstpostenplanes war erforderlich, da die Marktgemeinde Taufkirchen ab 01.01.2017 Betreiberin des Kindergartens und der Krabbelstube ist.  

Die Berichte des Prüfungsausschusses vom 31.05. und vom 13.09.2016 wurden zur Kenntnis genommen.  

Amtsleiterin Martina Wagner wird mit Wirkung vom 01.01.2018 für fünf weitere Jahre als Leiterin bestellt.  

Eine neue Vorgehensweise bei den Sitzungen ab 2017 wurde gefasst. Die Gemeinderatssitzungen werden zukünftig an einem Dienstag stattfinden. Die Informationen an die Gemeinderäte zur Sitzungsvorbereitung in Form von Amtsvorträgen sollen bis Donnerstag vor der Sitzung erfolgen.  

Eine Resolution zur Gewerbeordnung Novelle an Vizekanzler Dr. Mitterlehner wurde beschlossen. Die Gemeinde vertritt den Standpunkt, dass eine generelle Übertragung der baurechtlichen Zuständigkeit auf die Bezirksverwaltungsbehörde nicht erfolgen soll, wenn gleichzeitig auch ein gewerberechtlicher Konsens erforderlich ist.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom November 2016

In der Gemeinderatssitzung vom 10. November 2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Der Gemeinderat beschloss eine Erhöhung um je EUR 200,00 für die in seine Zuständigkeit fallenden jährlichen freiwilligen Zuwendungen. Die Union erhält somit eine Gemeindesubvention in Höhe von EUR 2.400,00, der Fußball Nachwuchs in Höhe von EUR 1.200,00 und der Musikverein erhält EUR 1.500,00 und die Betriebskosten.

Wie bereits in der letzten Gemeindezeitung informiert, ist seit 01.01.2015 die neue Oö. Feuerwehr-Dienstbekleidungsverordnung in Kraft und sieht vor, dass die Feuerwehren innerhalb einer 10jährigen Übergangsfrist mit neuen Einsatzanzügen ausgestattet werden sollen. Somit ergibt sich für die Jahre 2016-2020 ein Gesamtinvestitionsvolumen inklusive Förderungen für den Austausch der Feuerwehrbekleidung in Höhe von EUR 48.750,00. Der entsprechende Finanzierungsplan hiezu wurde nun beschlossen.

Mit Änderung des Oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 wird die Möglichkeit geschaffen, voraussichtlich ab dem Schuljahr 2017/18 für die Neuen Mittelschulen (NMS) das gesamte Landesgebiet OÖ zu einem Berechtigungssprengel zu erklären und somit wären Umschulungen in der Neuen Mittelschule nicht mehr erforderlich. Ausschlaggebend für die Aufnahme eines Kindes in eine NMS ist lediglich die Zustimmung des gesetzlichen Schulerhalters – im Einvernehmen mit der Schulleitung. Derzeit gab es für die Ortschaften Obertrattnach, Dietensam, Gries und Erb einen Berechtigungssprengel für die NMS Grieskirchen und Hofkirchen (Wahlmöglichkeit). Seitens der Bezirkshauptmannschaft wurde die Gemeinde aufgefordert, die angeführten Ortschaften einem Pflichtsprengel zuzusprechen. Seitens der Gemeinde wurde Kontakt mit den jeweiligen Schulleitungen, den Gemeindeverwaltungen und dem Busunternehmen aufgenommen. Weiters wurden die Eltern von 21 Kindern der gegenständlichen Ortschaften, bei welchen in den nächsten 1-5 Jahren ein Wechsel in eine NMS ansteht, telefonisch kontaktiert und die Ausgangssituation geschildert. Da sich eine große Mehrheit für die NMS Hofkirchen aussprach, beschloss der Gemeinderat die Zuteilung der Ortschaften Dietensam, Erb, Gries und Obertrattnach zur NMS Hofkirchen. Weiters wurde angeregt, auch die Ortschaft Niedertrattnach der NMS Hofkirchen zuzuteilen. Nunmehr liegt es an der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen die erforderlichen weiteren Schritte zu veranlassen.

Aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen (VRV neu) beschloss der Gemeinderat den Umstieg auf das neue Buchhaltungsprogramm „K5 Finanzmanagement" des EDV Dienstleisters Gemdat, Linz. Die Umstellung wird voraussichtlich im Mai 2017 erfolgen.

Für die Firma Landtechnik Pöttinger GmbH, Grieskirchen, wurde wie bei allen neuen Betrieben eine Betriebsförderung betreffend die Kommunalsteuer gemäß den Landesrichtlinien für ihren Betriebsstandort in Obertrattnach 135, beschlossen. Im Jänner/Februar 2017 soll der Betriebsstandort in Taufkirchen eröffnet werden.  

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom September 2016

In der Gemeinderatssitzung vom 15. September 2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Wels gegen Bürgermeister Schaur wurde endgültig und rechtskräftig eingestellt. Darüber hinaus informierte VBgm. Pimmingsdorfer über eine mögliche weitere Vorgehensweise, da ein Ermittlungsverfahren gegen vorerst unbekannte Täter aufgrund von weiterer Eingaben durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet wurde. Hiezu war Rechtsvertreter Dr. Holter als fachkundiger Berater des Gemeinderates anwesend.   
Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Beratung einstimmig, dass die Marktgemeinde Taufkirchen an der Trattnach für Bürgermeister Schaur als Vertreter der Marktgemeinde nach außen, sowie für sich selbst, die Kosten für die anwaltliche Vertretung als Privatbeteiligte im angesprochenen Verfahren 15 UT 51/16 i der Staatsanwaltschaft Wels, welches vorerst gegen unbekannte Täter geführt wird, zu übernehmen, sofern diese keine Deckung durch eine Versicherung finden, bzw. ein Täter nicht zum Kostenersatz der Rechts- und Vertretungskosten für den Privatbeteiligten verurteilt wird.  
Die Vertretungskosten werden bis zu einer Höhe von EUR 20.000,00 übernommen. Bei Überschreitung ist ein weiterer Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

Für die Abgangsdeckung des Kindergartens und der Krabbelstube im Haushaltsjahr 2016 beschloss der Gemeinderat Akontozahlungen im September in Höhe von EUR 50.000,00 sowie im November nach Überweisung des Landesbeitrages für Personal in Höhe von wiederum bis zu EUR 50.000,00 aufgrund der vorgelegten Fixausgaben der Pfarrcaritas.

Weiters beschloss der Gemeinderat einen Teil der öffentliche Wegeparzelle Nr. 803/3, KG. 44013 Korntnerberg, als öffentliche Straße aufzulassen, weil sie wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist. Eine entsprechende Verordnung wurde erlassen.

Für den Straßenbau des öffentlichen Gutes Gst.Nr. 1567, KG. 44025 Roith, von der B137 bis zu den Liegenschaften Repitz/Ratzenböck in der Ortschaft Obertrattnach sowie die erforderliche Aubachverlegung erfolgte die Auftragsvergabe an die Billigst- und Bestbieterfirma Felbermayr Bau GmbH & Co KG, Niederlassung Haag/H., mit einer Auftragssumme in Höhe von EUR 56.513,63 exkl. 20 % USt .

Den Auftrag für die Planung und örtliche Bauaufsicht verschiedenster Straßenbaumaßnahmen im Gemeindegebiet (Kleinbaustellen, Staubfreimachungen in Widldorf, etc.), welche in nächster Zeit realisiert werden sollen, erhielt die Billigstbieterfirma Müller Abfallprojekte GmbH, Weibern, mit einer Auftragssumme in Höhe von EUR 3.480,00 inkl. 20 % USt.

Die neue Oö. Feuerwehr-Dienstbekleidungsverordnung ist seit 01.01.2015 in Kraft und sieht vor, dass die Feuerwehren innerhalb einer 10-jährigen Übergangsfrist mit neuen Einsatzanzügen ausgestattet werden sollen.   Aus diesem Grunde wurde in der Landesfeuerwehrleitung vereinbart, dass alle aktiven Feuerwehrmitglieder innerhalb der vorgesehenen Übergangsfrist mit einem solchen Einsatzanzug ausgestattet werden sollen.     Ein Einsatzanzug kostet ca. EUR 650,00 inkl. Ust. Gefördert wird die Anschaffung von neuen Einsatzanzügen, die im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2016 und 31. Dezember 2025 angekauft werden. Pro Jahr und Feuerwehr wird die Anschaffung von drei Einsatzanzügen mit einem Betrag von jeweils EUR 200,00 aus Bedarfszuweisungsmitteln gefördert. Zur Gesamtfinanzierung der jährlichen Ausgaben für die Anschaffung der neuen Einsatzanzüge ist auch beim Oö. Landesfeuerwehrverband um die in Aussicht gestellte Förderung anzusuchen (jeweils EUR 30,00 pro Einsatzhose und Einsatzjacke).             Im Einvernehmen mit den fünf örtlichen Feuerwehren wurde vereinbart, dass die offene Finanzierung, welche die Fördersumme übersteigt, vom jährlichen FF-Budget der jeweiligen Feuerwehr beglichen wird. Somit ergibt sich für die Jahre 2016-2020 ein Gesamtinvestitionsvolumen inklusive Förderungen für den Austausch der Feuerwehrbekleidung in Höhe von EUR 48.750,00. Ein entsprechender Finanzierungsvorschlag wurde hiefür beschlossen.

Der Gemeinderat beschloss die Genehmigung der Änderung Nr. 33 des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 von der Widmung Dorfgebiet in ‚Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet – unter Ausschluss von Wohnungen (auch Betriebswohnungen)‘, gemäß vorliegendem Plan für das Grundstück Nr. 1385/4, KG. 44025, aufgrund des Umwidmungsansuchens des Eigentümers in der Ortschaft Taufkirchen. 

Der Beitritt zum Verein Energieregion Mostlandl Hausruck mit dem Ziel der Bewerbung als Klima- und Energiemodellregion im Rahmen der Ausschreibung 2016 wurde beschlossen.      
Nicht nur die Gemeinde auch Private können hier innovative Ideen, sofern eine Zuerkennung erfolgt, einbringen.

Die Überprüfungsberichte der BH Grieskirchen zum Nachtragsvoranschlag 2015 und zum Voranschlag 2016 wurden zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat stimmte der Löschung des Wiederkaufsrechtes bei der EZ 828, KG 44025 Roith aufgrund Gegenstandslosigkeit zu.

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 26.03.1992, TOP. 11 wurde an jede im Gemeinderat vertretene Partei ein Sockelbetrag in Höhe von EUR 72,67 und ein Betrag in Höhe von EUR 26,16 pro Mandat einmal pro Jahr ausbezahlt.  Gemäß § 9 Oö. Parteienfinanzierungsgesetz 2016 ist jedoch jede Parteienfinanzierung durch Gemeinden unzulässig. Somit wurde der zitierte Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 1992 vollinhaltlich aufgehoben.

 

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